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08.05.2020 / Alter: 300 Tage
Mitgliederversammlung verschoben

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Krise, haben Aufsichtsrat und Vorstand der Genossenschaft beschlossen, dass die Mitgliederversammlung 2020, entgegen der Regelung gem. § 31 (1) der Satzung, im zweiten Halbjahr 2020 stattfinden wird.
Die Einladung der Mitglieder erfolgt deshalb, unter Wahrung der satzungsgemäßen Fristen, zu einem späteren Zeitpunkt.