Bereits in den Jahren 1849/50 entwickelte der Kreisrichter Schulze-Delitzsch die Grundüberlegung zur Entwicklung von Genossenschaften – Selbsthilfe durch Vereinigung der Kräfte der Einzelnen -. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden durch die Veröffentlichung des ersten Genossenschaftsgesetzes am 01. Oktober 1889 geschaffen.
Der Genossenschaftsgedanke fand unter den gesellschaftlichen Bedingungen der Jahrhundertwende rasche Verbreitung.
In Gotha wurde mit dem Gothaer Spar- und Bauverein 1908 die erste Genossenschaft gegründet.
Wenig später leitete sich aus dem Umstand, dass Gotha zum Bahnknoten ausgebaut sowie zahlreiche Werkstätten und Verwaltungsbereich angesiedelt wurden, die Notwendigkeit ab, für die dort Beschäftigten entsprechenden Wohnraum zu geschaffen.
Folglich gründete sich am 19. Februar 1909 die
"Gothaer Baugenossenschaft für Beamte und Arbeiter der Eisenbahnverwaltung eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht"
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